Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung (Normenkontrollverfahren): Müllgebühren - Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr - antizipierte Benutzungsgebühren - Kompetenzen des Kreistages - ortsgesetzgeberisches Ermessen - Gebührenkalkulation - Deckungsgrad - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabensatzung; Abfallgebühren; Öffentliche Einrichtung; Dauerbenutzung; Antezipierte Benutzungsgebühren; Gebührenkalkulation; Kostendeckungsgrundsatz; Vorteilsgrundsatz; Kostenabschreibung

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 280
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Durch Urteile vom 07.11.1996 erklärte der erkennende Senat die Abfallgebührensatzung vom 11.03.1996 für nichtig (AZ: 4 K 11/96 und 4 K 20/96).

    Das Urteil des erkennenden Senates zum Aktenzeichen 4 K 11/96 (Seite 15) sei daher sachlich falsch.

    bb) Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, wie das z.B. für die Abfallentsorgung zutrifft, ist aber die Festlegung des Zeitintervalls erforderlich, für welches die Gebühren jeweils anfallen sollen, also eine eindeutige satzungsmäßige Bestimmung, ob die Gebühr täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich entsteht (OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, RAnB 1997, 179 = VwRR 1997, 13, und - 4 K 20/96 - Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 661).

    Ob allerdings der Satzungsgeber überhaupt die Möglichkeit hat, "antizipierte" Benutzungsgebühren durch Satzungen zu regeln so der Senat ohne nähere Begründung in den o.g. Urteilen vom 07.11.1996, aaO.; vgl. hierzu Lichtenfeld, aaO., Rdn. 721 b und 7691, oder ob es hierzu einer ausdrücklichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, kann mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. Wollenteit, Überblick 1997, 298; Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 513; Stemshorn, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 424 a).

    a) Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 ff. = ZKF 1995, 230, und in den beiden Urteilen vom 07.11.1996, aaO., entschieden hat, fällt die Festsetzung und Kalkulation eines Beitragssatzes in die Kompetenz des Vertretungsorgans, hier des Kreistages; nichts anderes gilt für die Festsetzung und Kalkulation von Gebühren (vgl. § 104 Abs. 3 Nr. 6 und 10 KV 1994, weitergehend und klarstellend jetzt § 104 Abs. 3 Nr. 10 KV vom 13.01.1998, wonach die Ermittlung des Satzes der öffentlichen Abgabe in die ausschließliche Kompetenz des Kreistages fällt).

    a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 15.03.1995 und 07.11.1996, aaO., entschieden hat, ist ein Abgabensatz in den Grenzen, die der Gemeindevertretung bzw. den Kreistag durch das Vorteilsprinzip, den Kostendeckungsgrundsatz und den Gleichheitsgrundsatz gezogen sind, nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen.

    Aber bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO. hat der Senat die Unwirksamkeit der seinerzeit angefochtenen Abfallgebührensatzung 1996 des Antragsgegners damit begründet, die Erschließungskosten der Deponie N. (2.181.000 DM) und die Kosten für die Gebäude im Eingangsbereich (1.285.000 DM) hätten mindestens 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.

    Die Kosten sind auf den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer zu verteilen (OVG MV , Urteile vom 07.11.1996, aaO.; Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 153 b).

    Insoweit wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Senates vom 07.11.1996, aaO., verwiesen.

    Dies wäre aber der Fall, wenn unternehmerische Gewinne aus Gesellschaftsanteilen, die auf einer Beteiligung der Kommune im gebührenrelevanten Bereich beruhen, an die Kommune ausgekehrt werden und keine Berücksichtigung in der Kalkulation erfolgen müsste (vgl. OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996, aaO.).

    Bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO., hat der Senat ausgeführt, dass dies nicht hinreichend ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396; Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7; Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 373/06

    Straßensinkkäste

    Insbesondere bedarf es keiner Klärung, ob ein solches Erfordernis aus dem landesrechtlichen Kostenüberschreitungsverbot, vgl. hierzu etwa OVG M.-V., Urteile vom 25.2.1998 - 4 K 8/97 -, KStZ 2000, 12, 17 f., und vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 -, juris, Rn. 48 ff., oder gar einem allgemeinen bundesfinanzverfassungsrechtlichen Prinzip der Steuer- bzw. Abgabestaatlichkeit, so im Zusammenhang mit der Erhebung eines Straßenbaubeitrags OVG NRW, Beschluss vom 22.11.2005 - 15 A 873/04 -, OVGE 50, 164, 168 f.; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 14.9.2006 - 9 B 2.06 -, NVwZ 2006, 1404, 1407, bzw. wenigstens einem für Abgaben mit Zwangscharakter geltenden finanzverfassungsrechtlichen Verbot gewinnerzielender Vorzugslasten abzuleiten sein könnte.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96   

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https://dejure.org/1997,8767
VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 1997 - 5 TG 2505/96 (https://dejure.org/1997,8767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Heranziehung zu einem Straßenbeitrag für die Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung - Kalkulation des Gemeindeanteils nach der Verkehrsbedeutung der Straßenbeleuchtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 315 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 12.01.1983 - V OE 1/79
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Es besteht kein Hinderungsgrund, das, was § 11 Abs. 3 KAG für "Straßen, Wege und Plätze" vorschreibt, erforderlichenfalls auch an den einzelnen Teileinrichtungen solcher Anlagen zu vollziehen (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1983 - V OE 1/79 - HSGZ 1983, 295).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).

    Es kann davon ausgegangen werden, daß der Fußgängerverkehr und auch der ruhende Verkehr auf den dafür vorgesehenen Parkstreifen weitaus stärker auf eine Beleuchtung angewiesen sind, als dies beim Kraftfahrzeugverkehr auf der Fahrbahn, der über eine eigene Leuchtquelle zur Ausleuchtung der Verkehrsfläche verfügt, der Fall ist (so schon der Gedanke in Senatsurteil vom 12. Januar 1983, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Die Dinge liegen insoweit nicht anders als bei einer abnutzungsbedingt gerechtfertigten Erneuerung des Gehweges, für die - weil der abgenutzte Bestand ohnehin ersetzt werden muß - statt des bisherigen Belags aus Asphaltfeinbeton nunmehr ein Pflasterbelag gewählt wird (dazu: Senatsbeschluß vom 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599 = HSGZ 1995, 459 = GemHH 1996, 169).
  • VGH Hessen, 15.01.1986 - 5 OE 43/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).
  • VGH Hessen, 19.02.1986 - 5 OE 30/83
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1997 - 5 TG 2505/96
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist in diesem Fall eine nach Teileinrichtungen differenzierende Einstufung zumindest zulässig (vgl. Urteile vom 12. Januar 1983, a.a.O., vom 15. Januar 1986 - 5 OE 43/83 - und vom 19. Februar 1986 - 5 OE 30/83 - HSGZ 1986, 173 = KStZ 1986, 156 = GemHH 1987, 64).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Entsprechendes gilt für die Beleuchtung, welche in ihrer Bedeutung regelmäßig - wie auch hier - mit derjenigen der Gehwege übereinstimmt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1997 - 5 TG 2505/96 -, juris, Rn. 8 ), die Parkplätze (vgl. hierzu Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 34 Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 A 921/15.Z -, juris, Rn. 9 sowie Nds. OVG, Urteil vom 24. August 2020 - 9 LB 146/17 -, juris, Rn. 99) sowie die unselbstständige Begrünung, die das Schicksal der Gehwege teilt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19. Februar 2020 - 9 LB 132/17 -, juris, Rn. 195).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2005 - 9 ME 308/04

    Heranziehung eines Eigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag; Verwirkung eines

    Es ist daher in der Regel angemessen, die Anliegeranteile für Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung jenen für die Gehwege gleichzusetzen (vgl. Urt. d. Sen. v. 25.8.1982 - 9 A 142/80 - GemSH 1983, 49; VGH Kassel, Beschl. v. 21.3.1997 - 5 TG 2505/96 - ZKF 1997, 206 = DVBl 1997, 206 [nur LS]).
  • VG Kassel, 08.10.2002 - 6 E 1142/97
    Da die Straßenbeleuchtung in erster Linie den Fußgängerverkehr und erst in zweiter Linie den Fahrzeugverkehr sicherer machen soll (Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.1997 - 5 TG 2505/96 -, HSGZ 1998, 26; Driehaus, aaO., § 34 Rdnr.20), liegt hierin ebenfalls eine Verbesserung.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1996 - 3 A 1284/93   

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https://dejure.org/1996,10783
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1996 - 3 A 1284/93 (https://dejure.org/1996,10783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.1996 - 3 A 1284/93 (https://dejure.org/1996,10783)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 (https://dejure.org/1996,10783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zielgerichteter Erwerb; Erwerb von Grundstücken; Gemeinde; Schaffung von Erschließungsanlagen; Erschließungsaufwand; Tatsächlicher Kaufpreis; Ermessensbetätigung; Erhebung von Vorausleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072).

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 39; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 128 Rn. 11).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 39; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 128 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 39; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 128 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 39; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 128 Rn. 11).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Der Grundstückskaufpreis gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist auch dann als Erschließungsaufwand zu berücksichtigen, wenn eine Gemeinde Grundstücke erwirbt, um sie später nach Wirksamwerden einer im Erwerbszeitpunkt noch nicht konkretisierten Planung zur Schaffung von Erschließungsanlagen zu nutzen (OVG Münster, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 - DVBl 1997, 1072; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 39; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2016, § 128 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - 3 A 1629/87

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

    vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 15 A 530/08

    Zurückverlangen von bereits gezahlten Vorausleistungen auf den

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186 (192); OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 -, NWVBl. 1997, 262 (264); Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 15 A 251/13

    Feststellung des Vorhandenseins einer Erschließungsanlage im Sinne des § 242 Abs.

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1973 - IV C 18.73 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 3 A 1284/93 -, NWVBl. 1997, 262.
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 6 ZB 13.2386

    Erschließungsbeitragsrecht; beitragsfähiger Aufwand; Beschaffung der Flächen für

    Und er liegt überdies vor, wenn zwar ein Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist, aber eine die Fläche erfassende Straßentrasse bereits angelegt ist (BVerwG, U.v. 15.11.1985 - 8 C 41/84 - juris Rn. 34; OVG NRW" U.v. 25.10.1996 - 3 A 1284/93 - juris Rn. 8 f.).
  • VG Köln, 20.11.2012 - 17 K 6367/11

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen künftigen Erschließungsbeitrag;

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 - OVG NRW, Urteil vom 25.10.1996 - 3 A 1284/93 - Driehaus, a.a.O., § 13 Rdnr. 35.
  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • VG Köln, 22.03.2012 - 17 L 1841/11

    Rechtmäßigkeit der Heranziehungen zu Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93   

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https://dejure.org/1997,6505
VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 (https://dejure.org/1997,6505)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 (https://dejure.org/1997,6505)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. April 1997 - 5 UE 2446/93 (https://dejure.org/1997,6505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 317 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92

    Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
    Gemeint ist vielmehr, daß in derartigen Kommunen die Unterschiede grundsätzlich gering sein können, was jedoch das entscheidende Gericht - soweit nach Bau- und Siedlungsweise Anlaß besteht - nicht der Notwendigkeit enthebt zu überprüfen, ob die Unterschiede in der baulichen Nutzung tatsächlich gering sind (Beschluß vom 13. Juni 1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408).

    "Gering" sind Unterschiede in der baulichen Nutzung dann nicht mehr, wenn in einer nach dem Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere (vgl. Beschluß vom 31. August 1984, a.a.O., zu Wochenendhausgrundstücken neben herkömmlichen Dorfgebietsgrundstücken, und Beschluß vom 13. Juni 1995, a.a.O., zu einem historisch verdichteten Ortskern neben aufgelockerter Bebauung).

  • VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 55/77
    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der "modifizierte Grundflächenmaßstab" in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Urteile vom 28. August 1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64 = HSGZ 1982, 183, und Beschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42; insgesamt dazu: Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 1996, § 8 Rdnr. 878 m.w.N).

    Der Satzungsgeber braucht also nicht Rücksicht auf alle Einzelfälle im Gemeindegebiet zu nehmen; es reicht aus, auf die durchschnittlichen Verhältnisse im Gemeindegebiet abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, a.a.O.; Lohmann, a.a.O., § 874; Driehaus in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 437, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83

    Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
    Dieser Grundsatz der Typengerechtigkeit vermag dabei die aus einer abgabenrechtlichen Verteilungsregelung folgende Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, solange nicht mehr als 10 % der von einer solchen Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Beschluß vom 19. September 1983 - 8 N 1.83 -, BVerwGE 68, 36, 41).
  • VGH Hessen, 05.12.1996 - 5 UE 3363/94

    Kommunalabgabe: modifizierter Grundflächenmaßstab - Unterschiede in der baulichen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
    Die Prüfung, ob die Unterschiede in der baulichen Nutzung noch als "gering" anzusehen sind, hat sich deshalb nur auf Grundstücke mit vergleichbarer vertikal zulässiger Bebauung zu erstrecken (Urteil vom 5. Dezember 1996 - 5 UE 3363/94 -).
  • VGH Hessen, 31.08.1984 - 5 TH 650/84
    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der "modifizierte Grundflächenmaßstab" in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Urteile vom 28. August 1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64 = HSGZ 1982, 183, und Beschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42; insgesamt dazu: Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 1996, § 8 Rdnr. 878 m.w.N).
  • VGH Hessen, 22.01.1998 - 5 TG 370/96

    Kommunalabgaben: Teilerneuerung bei leitungsgebundenen Einrichtungen -

    Das Problem der Vorteilsgerechtigkeit der Beitragsbemessung stellt sich damit vornehmlich im Bereich der Bebauung unterhalb der den Vollgeschoßzuschlag auslösenden Geschoßzahl (vgl. Senatsurteil vom 05.12.1996 - 5 UE 3363/94 - HSGZ 1997, 404, und vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 - HSGZ 1997, 403).
  • VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2449/12

    Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist aber verletzt, wenn in einer nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke mit eingeschränkter Bebaubarkeit ebenso belastet werden wie Grundstücke ohne derartige Einschränkungen (vgl. Hess.VGH, B. v. 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408; U. v. 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 -, HSGZ 1997, 403, 404, für den Fall, dass Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere, ohne dass dies bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung findet).
  • VGH Hessen, 19.03.1998 - 5 UE 938/95

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag für stadtteilübergreifendes Kanalbauvorhaben,

    Bezüglich des in der ursprünglichen Fassung der Abwasserbeitrags-  und -gebührensatzung vom 29. März 1983 enthaltenen modifizierten Grundflächenmaßstabs wäre zu prüfen, ob nicht der ab dem dritten zulässigen Vollgeschoß eingreifende "Vollgeschoßzuschlag" bei Anlegung der Kriterien, die der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 3. April 1997 - 5 UE 2446/93 - für das Satzungsrecht einer Kleinstadt im ländlichen Raum dargelegt hat, eine insgesamt noch ausreichende Rücksichtnahme auf die bestehenden Nutzungsunterschiede der Bebauung im Gemeindegebiet der Beklagten ermöglicht.
  • VGH Hessen, 16.07.1997 - 5 N 549/94

    Verwaltungskosten für die Genehmigung von Anlagen nach WasG HE § 50 Abs 1

    Die Rechtsprechung, daß nach dem "Grundsatz der Typengerechtigkeit" bei pauschalierenden Bemessungsregelungen, die nicht in sämtlichen von der Regelung erfaßten Fällen zu einem leistungs- oder vorteilsgerechten Ergebnis führen, ein Anteil von bis zu 10 % solcher Fälle noch unschädlich ist und die Gültigkeit der Bemessungsregelung nicht in Frage stellt (vgl. in diesem Sinn zum "modifizierten Grundflächenmaßstab" im leitungsgebundenen Beitragsrecht: Urteil des Senats vom 3. April 1997 - 5 UE 2446/93 -), bezieht sich auf Regelungen, die als solche vollständig sind, d.h. sämtliche regelungsbedürftigen Fallkonstellationen tatbestandlich erfassen.
  • VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2387/12

    Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab

    Der Grundsatz der Typengerechtigkeit ist aber verletzt, wenn in einer nicht mehr vernachlässigbaren Zahl von Fällen Grundstücke mit eingeschränkter Bebaubarkeit ebenso belastet werden wie Grundstücke ohne derartige Einschränkungen (vgl. Hess.VGH, B. v. 13.06.1995 - 5 TH 1506/92 -, HSGZ 1995, 408; U. v. 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 -, HSGZ 1997, 403, 404, für den Fall, dass Grundstücke doppelt so stark bebaut werden dürfen wie andere, ohne dass dies bei der Beitragsbemessung Berücksichtigung findet).
  • VG Gießen, 31.01.2008 - 2 G 3063/07
    Die Grenze dafür liegt bei 10 % ( OVG NW, Beschluss vom 17.03.2005 - 15 A 809/03 , Juris; Hess. VGH, Urteil vom 03.04.1997 - 5 UE 2446/93 , HSGZ 1997, 403).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.05.1997 - 22 B 96.2932   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,31109
VGH Bayern, 14.05.1997 - 22 B 96.2932 (https://dejure.org/1997,31109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.1997 - 22 B 96.2932 (https://dejure.org/1997,31109)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 22 B 96.2932 (https://dejure.org/1997,31109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 22 N 01.2625

    Rechtsmäßigkeit der Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die öffentliche

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  • VGH Bayern, 13.02.2003 - 22 A 97.40029

    Klagen gegen Hochspannungsleitung Bayreuth-Stechendorf abgewiesen

    Soweit bisher in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Auffassung vertreten worden ist, es komme auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BayVGH vom 2.7. 1980 BayVBl 1981, 18/20 f.; vom 7.6. 1995 NVwZ-RR 1996, 1; vom 14.5. 1997 BayVBl 1998, 468), wird daran jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht mehr festgehalten.
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 06.2623

    Normenkontrolle; Straßenbebauungsplan; Erforderlichkeit der Planung;

    Hierin läge ein Verstoß gegen den auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG vom 1.4.2004 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 21), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. auch OVG NRW vom 23.3.1984 BauR 1984, 489; BayVGH vom 14.5.1997 BayVBl 1998, 468; zum Folgenbeseitigungsanspruch in diesen Fällen vgl. BVerwG vom 23.8.1993 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 05.12.2007 - 22 N 05.194

    Ausreichende Bemessung des Schutzgebiets

    Zu beachten ist hierbei, dass dem Landratsamt ein Gestaltungsspielraum zusteht, da sich die Auswahl unter verschiedenen Alternativen als eine auf Bewertungs-, Abwägungs- und Einschätzungsvorgängen beruhende Entscheidung darstellt, bei der es nicht nur eine rechtlich richtige Lösung gibt (vgl. BayVGH vom 14.5.1997 BayVBl 1998, 468).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Hierin läge ein Verstoß gegen den auch im Verwaltungsrecht entsprechend § 242 BGB geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGvom 1.4.2004 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 21), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. auch OVG NRW vom 23.3.1984 BauR 1984, 489; BayVGH vom 14.5.1997 BayVBl 1998, 468; zum Folgenbeseitigungsanspruch in diesen Fällen vgl. BVerwG vom 23.8.1993 a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2012 - 4 K 16/09

    Wirksamkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    Bei der Auswahl unter verschiedenen Alternativen, auch im Rahmen einer Schutzgebietserweiterung, besteht auf der Grundlage einer Entscheidung, die auf Wertungs-, Abwägungs- und Einschätzungsvorgängen beruht, für die Wasserbehörde ein Gestaltungsspielraum (VGH München, B. v. 14.05.1997 - 22 B 96.2932 -, BayVBl. 1998, 468).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2008 - 4 K 7/05

    Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zur Sicherung der

    Bei der Auswahl unter verschiedenen Alternativen, auch im Rahmen einer Schutzgebietserweiterung, besteht auf der Grundlage einer Entscheidung, die auf Wertungs-, Abwägungs- und Einschätzungsvorgängen beruht, für die Wasserbehörde ein Gestaltungsspielraum (VGH München, B. v. 14.05.1997 - 22 B 96.2932 -, BayVBl. 1998, 468).
  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

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  • VG Würzburg, 08.10.2012 - W 4 S 12.759

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; vorzeitige

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung ist insoweit darauf beschränkt, ob die abzuwägenden Gesichtspunkte, insbesondere die widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange, tatsächlich und rechtlich zutreffend sowie vollständig bestimmt wurden und ob für den Ausgleich sachgerechte, der objektiven Gewichtigkeit der einzelnen Belange angemessene Erwägungen maßgebend waren (BVerwG v. 17.1.1986 Az. 4 C 6 und 7.84 BayVBl. 1986, 564 ff.; BayVGH v. 14.5.1997 Az. 22 B 96.2932 BayVBl. 1998, 468; v. 2.7.1980 Az. 9.B - 1834/79 BayVBl. 1981, 18 ff.).
  • VG Regensburg, 08.07.2013 - RO 8 K 13.587

    Enteignung; Straßenbau; rechtskräftige Planfeststellung

    Bei der Inanspruchnahme des enteignungsbetroffenen Grundstücks handelt es sich nämlich um eine von Anfang an rechtswidrige, Beseitigungsansprüche auslösende Eigentumsstörung, an deren Aufrechterhaltung als solcher grundsätzlich ein schützenswertes Interesse nicht anerkannt werden kann (vgl. OVG Saarlouis v. 26.10.1984 Az. 2 R 361/83, DÖV 1986, 112; OVG Münster v. 28.2.1998, NJW 1991, 3233 f.; BayVGH v. 14.5.1997 Az. 22 B 96.2932 und v. 12.3.2001 Az. 8 ZB 00.3402).
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